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A Batterie- und Akkuentsorgung

Die Roland Sallmann Gbmh GmbH nimmt ihre Verpflichtung gegenüber der Umwelt sehr ernst.
Aus diesem Grund informieren wir Sie nachfolgende zum Thema Batterie- und Akkuentsorgung.

1) Hinweise zur Entsorgung von Altbatterien und -akkus
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, welche Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf spezifische Punkte hinzuweisen.

a) Die Bedeutung der getrennten Sammlung und der Verwertung von Altbatterien für Umwelt und Gesundheit
Die getrennte Sammlung von Altbatterien erfolgt, um diese bestmöglich zu verwerten. Sie werden durch Recyclingprozesse in ihre Bestandteile zerlegt. Diese gelten dann als zurückgewonnene Rohstoffe. Werden Altbatterien nicht fachgerecht entsorgt, so können sie sich aufgrund ihrer gefährlichen Inhaltsstoffe auf die Umwelt und auch die menschliche Gesundheit auswirken. Daher ist eine getrennte Sammlung von Batterien unabdingbar. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.batterie-zurueck.de/
b) Die möglichen Auswirkungen der in Batterien enthaltenen Stoffe auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit, insbesondere über die Risiken beim Umgang mit lithiumhaltigen Batterien
Batterien und Akkus enthalten diverse gefährliche Inhaltsstoffe wie beispielsweise Blei, Cadmium und Quecksilber, welche sich negativ auf die Umwelt und auch auf die menschliche Gesundheit auswirken können. Lithiumhaltige Batterien und Akkus können sich gegebenenfalls selbst entzünden, weswegen eine fachgerechte Entsorgung dieser Art von Altbatterien und -akkus von großer Relevanz ist. Auf der folgenden Internetseite finden Sie nähere Informationen zum Gefährdungspotenzial von Batterien und Akkus, sowie speziell Lithium-Batterien: https://www.batterie-zurueck.de/
c) Die Pflicht des Endnutzers zur Entnahme von alten Batterien, Akkus und Lampen vor der Rückgabe
Sie sind als Endnutzer dazu verpflichtet, jegliche Batterien, Akkus und Lampen aus Elektro- und Elektronikgeräten zu entfernen, ehe Sie diese zurückgeben
d) Die zur Verfügung stehenden Rückgabemöglichkeiten
Grundsätzlich sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Altbatterien und -akkus zurückzugeben. Sie haben die Möglichkeit diese überall abzugeben, wo Batterien verkauft werden, unabhängig davon, ob Sie neue Batterien erwerben. Das einheitliche Sammelstellenlogo kennzeichnet Batterierücknahmestellen. Ferner können Sie Ihre Altbatterien auf Wertstoff- oder Recyclinghöfen abgeben. Selbstverständlich haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager zurückgeben Dieses finden Sie an folgender Adresse: Roland Sallmann GmbH, Bleicherstraße 30, D-87437 Kempten.
Alternativ können Endnutzer Altbatterien und -akkus bei kommunalen Sammelstellen bzw. Recyclinghöfen oder überall im Handel wo Batterien/Akkus verkauft werden, auch zurückgeben werden.
Für weitere Informationen über die Rückgabe von Altbatterien und -akkus klicken Sie hier: https://www.batterie-zurueck.de/de/batterieruecknahme/
Um geeignete Sammelstellen zu finden, verweisen Sie gerne auf die verlinkten Internetseite: https://entsorgungsstellen.e-schrott-entsorgen.org/
e) Die Bedeutung des Symbols der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern Durchgekreuzte Mülltonne Die durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern symbolisiert, dass es sich um getrennt zu sammelnde, entsorgungspflichtige Batterien handelt Jeweils unter diesem Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des in der Batterie befindlichen Schadstoffs:
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Massenprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Quecksilber

B. Elektro- und Elektronikgeräte – Informationen für private Haushalte

Auch in Bezug auf die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräte sind wir dazu verpflichtet, Sie mit wichtigen Informationen zu versorgen.

1) Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
Auch in Bezug auf die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräte sind wir dazu verpflichtet, Sie mit wichtigen Informationen zu versorgen
a) Die Bedeutung der getrennten Sammlung und der Verwertung von Altbatterienfür Umwelt und Gesundheit
Elektro- und Elektronik-Altgeräte müssen getrennt gesammelt werden, damit eine möglichst ressourcenschonende Verwertung gewährleistet werden kann und um dem Gefährdungspotenzial von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, wenn sie über den Restmüll entsorgt werden, vorzubeugen. Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne
Wie der Recyclingkreislauf abläuft, sehen Sie hier: https://e-schrott-entsorgen.org/recyclingkreislauf.html
b) Die Pflicht des Endnutzers zur Entnahme von alten Batterien, Akkus und Lampen vor der Rückgabe
Sie sind als Endnutzer dazu verpflichtet, jegliche Batterien, Akkus und Lampen aus Elektro- und Elektronikgeräten zu entfernen, ehe Sie diese zurückgeben.
c) Die zur Verfügung stehenden Rückgabemöglichkeiten
Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen Vertreibern wie uns unter anderem dann, wenn ein neuesgleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird. Wenn ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden. Dies gilt für Elektro- und Elektronik-Altgeräte der Kategorien „Wärmeüberträger“, „Bildschirmgeräte“ oder „Großgeräte“ (letztere mit mindestens einer äußeren Abmessung über 50 Zentimeter).
Ebenfalls können Sie Ihre Elektro- und Elektronik-Altgeräte an unserer Adresse abgeben:
Roland Sallmann GmbH, Bleicherstraße 30,87537 Kempten

Außerdem besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bei Sammelstellen der Vertreiber unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für solche Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, und zwar beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart. Eine Rücknahmestelle in Ihrer Nähe erfahren Sie unter:
https://www.take-e-back.de/ oder https://entsorgungsstellen.e-schrott-entsorgen.org/
d) Die Pflicht des Endnutzers zur Löschung personenbezogener Daten
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
e) Die Bedeutung des Symbols der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern
Die durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern symbolisiert, dass es sich um getrennt zu sammelnde, entsorgungspflichtige Elektro- und Elektronikgeräte handelt.
f) Hinweis zur Abfallvermeidung
Nach den Vorschriften der Richtlinie 2008/98/EU über Abfälle und ihrer Umsetzung in den Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Maßnahmen der Abfallvermeidung grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung. Als Maßnahmen der Abfallvermeidung kommen bei Elektround Elektronikgeräten insbesondere die Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in Betracht.
Nur so ist eine umweltgerechte Entsorgung sichergestellt.
Weitere Informationen enthält das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder: https://www.bmuv.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/kreislaufwirtschaft/abfallpolitik/abfallvermeidungsprogramm